AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Terra Software Service GmbH

Die Terra Software Service GmbH entwickelt und vertreibt verschiedene Softwareprodukte - insbesondere zur Mitgliederverwaltung - an Fitness-Studios und Vereine.


§ 2 Geltung der Geschäftsbedingungen

  1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Terra Software Service GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  2. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsschluss unter www.terrasoftware.de/agb abrufbaren Fassung, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist.


§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Die Terra Software Service GmbH stellt dem Kunden das Softwareprodukt zur Nutzung gegen eine monatliche Vergütung zur Verfügung. Es handelt sich um standardisierte Software, die nicht individuell angepasst ist. Die Terra Software Service GmbH stellt das bestellte Produkt durch Einräumung einer Lizenznummer zur Verfügung. Diese Lizenznummer wird per E-mail versandt. Auf besonderen Wunsch erfolgt eine Versendung der bestellten Software auf einem Datenträger gegen Aufpreis.

  2. Das Nutzungsrecht der Software wird ausdrücklich nur für die Dauer des bezahlten Zeitraums erteilt. Kommt der Nutzer in Verzug seiner Mietzahlung ist die Terra Software Service GmbH berechtigt, den Zugang zum Softwareprogramm zu sperren.

  3. Der Kunde hat vor Vertragsschluss im Rahmen seiner Möglichkeiten überprüft, ob die bestellte Software seinen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Insbesondere hat er sich anhand der Produktinformationen auf der Homepage davon überzeugt, dass die von ihm bestellte Software auf dem von ihm eingesetzten Betriebsprogramm verwendet werden kann.

  4. Die Terra Software Service GmbH erbringt alle Leistungen entsprechend dem Stand der Technik.


§ 4 Datenschutz

Die Terra Software Service GmbH nimmt den Schutz der persönlichen Daten des Kunden ernst. Die Terra Software Service GmbH beachtet alle einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die erhobenen Daten werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben.


§ 5 Bereitstellung

Nach Bestellung erhält der Kunde die Lizenznummer und im Falle der Bestellung eines Datenträgers den Datenträger.


§ 6 Rechte des Kunden an der Software

  1. Der Kunde erwirbt das Recht die Software für die Dauer der geleisteten Mietzahlung zu nutzen. Rechteinhaber an der Software bleibt die Terra Software Service GmbH. Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder dauerhaft kopiert werden, müssen sich in Räumen oder im Besitz des Kunden befinden. Die Terra Software Service GmbH räumt dem Kunden die Befugnisse ein, die zum Nutzungszweck notwendig sind. Die Terra Software Service GmbH räumt auch das Recht ein, die bestellten Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren. Der Kunde darf Sicherungskopien erstellen.

  2. Eine Lizenz berechtigt den Kunden die Software lediglich an einem Arbeitsplatz zu nutzen. Für den Fall, dass die Software auf mehreren Arbeitsplätzen eingesetzt und installiert werden soll, ist eine entsprechende Anzahl von Lizenzen zu erwerben.

  3. Die Lizenznummer darf nicht weitergegeben, verkauft oder veröffentlicht werden.


§ 7 Sachmängel

Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit. Sie eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung. Sie hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Software niemals völlig fehlerfrei ist.


§ 8 Datensicherung

Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.


§ 9 Haftung/Gewährleistung

  1. Die Terra Software Service GmbH haftet dem Kunden unbeschränkt, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von die Terra Software Service GmbH beruhen.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Terra Software Service GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

  3. Die Terra Software Service GmbH haftet im Übrigen nur, soweit die Terra Software Service GmbH eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt.

  4. Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Überlassung der Software, es sei denn die Terra Software Service GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  5. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst die Software verändert hat, es sei denn diese Veränderung war nicht ursächlich für den Mangel. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf die dem Kunden obliegende Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung. Tritt ein Schaden durch Datenverlust, der bei üblicher Datensicherung nicht eingetreten wäre, auf, übernimmt die Terra Software Service GmbH keine Haftung.

  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 10 Besondere Geschäftsbedingungen für Clouddrive

  1. Die Terra Software Service GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit des Clouddrives von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Terra Software Service GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

  2. Der Vertrag zur Nutzung des Clouddrives wird, falls nichts anderes vereinbart, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wurde. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags ist die Terra Software Service GmbH berechtigt, die auf dem Clouddrive gespeicherten Daten des Kunden vollständig zu löschen.

  3. Die Terra Software Service GmbH ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.


§ 11 Anwendbares Recht

Die Parteien sind sich einig, dass auf diesen Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.


§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung

Frankfurt am Main soll Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Terra Software Service GmbH sein, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Die Terra Software Service GmbH behält das Recht, den Kunden an dem für ihn geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


§ 13 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dass gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-mail.


§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  2. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen. Das Gleiche gilt, falls dieser Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte.





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